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Bekanntmachung des SMI für die Jahresprogramme 2008 vom 16.01.08 |
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SächsABl. 5/2008 vom 31. Januar 2008: Bekanntmachung des sächsischen Ministerium des Innern (SMI) für die Jahresprogramme 2008
Laut der Bekanntmachung des sächsischen Ministerium des Innern (SMI) für die Jahresprogramme 2008 der Städtebaulichen Erneuerung vom 16. Januar 2008, ist ab dem Programmjahr 2008 der Rückbau von Gebäuden, die vor 1919 in straßenparalleler Blockrandbebauung gebaut worden sind, nicht mehr zuwendungsfähig. Gleiches gilt für alle anderen das Stadtbild prägende oder unter Denkmalschutz stehende Gebäude. |